H A F E N O R D N U N G

Gemeinde-Yachthhafen Senheim

Für die Saison 2024

Wenn größere Gruppen von Personen auf einem relativ kleinen Platz zusammenleben, sind einige Verhaltensregeln unumgänglich.

In unserem Yachthafen ist dies wohl nicht anders, weshalb wir Sie bitten, die nachfolgenden Regeln zu beachten.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre geschätzte Mitarbeit.

1. Bei der Erstankunft werden alle Gäste gebeten, sich im Hafenbüro zu melden, um ihren Liegeplatz festzuhalten.

2. Bitte notieren Sie bei der Ankunft den Stand Ihres Stromzählers. Schlüssel für Stromkasten und Schränke sind gegen eine Leihgebühr von 10,00 € pro Schlüssel im Hafenbüro erhältlich.

3. Saisonlieger, die in Urlaub fahren oder ein oder mehrere Nächte die Steganlage verlassen, bitten wir dringend, sich im Hafenbüro abzumelden. Geben Sie uns möglichst die genaue Dauer Ihrer Abwesenheit bekannt. (Stromsicherung bitte ausdrücken und Zähler ablesen).

4. Legen Sie nach Ihrer Rückkehr Ihr Boot unbedingt wieder auf Ihren festgelegten Platz.

5. Müllentsorgung
Bitte helfen Sie, Müll zu vermeiden und nutzen Sie die Wertstoffgefäße für Plastik, Papier und Glas. Restmüll werfen Sie bitte in den bereitstehenden Abfallcontainer. Gefäße mit Müll bitte nicht einfach zurücklassen, sondern selbst entsorgen.

Denken Sie daran, die Entsorgung des Mülls im Hafen ist nicht kostenlos, sondern wird für die Hafengebühr umgelegt.

6. Hunde dürfen auf den Stegen und im Hafengelände nicht frei herumlaufen. Im Hafenbereich sind Hunde immer an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden (auch an der Leine) auf dem Campingplatz, im SB-Laden und im Sanitärgebäude ist verboten.

7. Das Abstellen von Bootsanhängern auf dem Parkplatz oder auf der Wiese im Hafenvorgelände ist nicht erlaubt.

8. Im Bereich der Steganlage ist es verboten:
a) Boote mit Kanistern zu betanken,
b) Öl abzulassen,
c) die Boote mit Trinkwasser zu reinigen.

9. Haftung 
(1) Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die innerhalb des Bootshafens, sei es inner- oder außerhalb des Liegeplatzes, verursacht werden. Der Mieter verpflichtet sich, sich gegen alle Schäden wie Slip-, Transport- und Lagerschäden, Brandschäden, Diebstahl und dergleichen abzusichern. Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Bootseigner zwingend vorgeschrieben. Der Mieter haftet der Vermieterin für alle Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen, Freunde, Besucher oder Beauftragten verursacht werden. Jegliche Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen.

(2) Vor Belegung des Liegeplatzes hat der Mieter nachzuweisen, dass er eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Liegezeit abgeschlossen hat. Unterbleibt dieser Nachweis, ist die Vermieterin berechtigt, das Boot aus der Anlage zu entfernen oder zurück zuweisen, ohne dass der Mieter daraus ein Recht herleiten kann, die Zahlung des Mietzinses zu verweigern oder zu mindern.

10. Von 23.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist NACHTRUHE.

Gemeinde Senheim Volker Ahnen, Ortsbürgermeister