T A R I F O R D N U N G

Gemeinde-Yachthafen Senheim
Saison 2026

  1. Für Sportboote, die an den Anlegestellen anlegen, sowie für Bootstrailer, die auf dem gemeindeeigenen Grundstück, Flur 20, Flurstück 145 abgestellt sind, erhebt die Gemeinde Senheim ein Benutzungsentgelt.
  2. Das Benutzungsentgelt (inkl. MwSt) beträgt im Jahr 2025 für die Saison (01.04.-31.10.) 160,00 € je angefangener Meter Bootslänge, mindestens jedoch 805,00 € und 50,00 € je Bootstrailer (Saisonticket) oder 10,00 € je angefangenem Monat, sofern de Stellplatz nicht für eine komplette Saison in Anspruch genommen wird.

    Für die Nutzung eines Monatsliegeplatzes sind monatlich 52,00 € (inkl. MwSt) je angefangener Meter Bootslänge zu zahlen.

    In der Vorsaison (April, Mai, Juni) und in der Nachsaison (September, Oktober) werden für einen Monatsliegeplatz 33,00 € (inkl. MwSt) je angefangener Meter Bootslänge erhoben.

    Drei-Monats-Liegeplätze werden für die Zeit von April bis Juni und August bis Oktober ausgegeben. Das Benutzungsentgelt beträgt für die Zeit von

    a) April bis Juni 88,00 € (inkl. MwSt) je angefangener Meter Bootslänge
    b) August bis Oktober 105,00 € (inkl. MwSt) je angefangener Meter Bootslänge

    Das Benutzungsentgelt für Tagesgäste beträgt 2,60 € je Tag und angefangener Meter Bootslänge, mindestens jedoch 13,00 €.

  3. Tagesgäste zahlen für die Benutzung der Slip- und Toilettenanlage
    10,00 € pro Boot und Tag bzw.
    50,00 € pro Boot für eine komplette Saison
    1,50 € pro Anlegung für Nebenkosten (Müll und Wasser)
  4. Stromanschluss
    a) Bereitstellung für Saisonanleger 10,00 € pro Boot
    b) Bereitstellung für Monatslieger 2,00 € pro Boot
    c) Bereitstellung für Drei-Monats-Lieger 3,00 € pro Boot
    d) Kilowattstunde 0,75 € pro kWh
  5. Für das Reinigen eines Bootes auf dem Hafengelände wird eine Energiekosten-Pauschale (Strom und Wasser) in Höhe von 10,00 € je Reinigung erhoben.
  6. Für Dauerliegeplätze können Boote mit einer Länge bis zu 12 m zugelassen werden. (In Absprache mit dem Beauftragten der Vermieterin können auch längere Boote aufgenommen werden.)
  7. Das Benutzungsentgelt ist von dem Bootseigentümer oder dem Schiffsführer im Voraus an den Beauftragten im Hafenbüro zu zahlen, es sei denn im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.
  8. Die Ortsgemeinde Senheim ist ermächtigt, in besonderen Fällen von der Erhebung des Benutzungsentgeltes abzusehen.
    Ferner bietet die Ortsgemeinde Senheim zeitweise, interessante Sonderaktionen mit Sonderkonditionen an. Diese können auf der Internetseite www.moselhafen.de eingesehen oder bei dem Beauftragten der Vermieterin info@moselhafen.de , Tel.: 02673 4660 angefragt werden.Im Übrigen gilt die Tarifordnung vom 30.03.1974.
 
Gemeinde Senheim
Volker Ahnen, Ortsbürgermeister